Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Stand 02/2024 

1. Geltungsbereich
1.1.
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Kollektiv Oskar GmbH (nachfolgend OSKAR) und dem Kunden. Mit der Offertanfrage, Bestellung, Terminreservation oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert. Sie sind im Sinne einer umfassenden Zustimmung auch ohne besondere Bezugnahme für sämtliche künftigen Geschäfte verbindlich.
1.2 Sämtliche Leistungen von OSKAR erfolgen auf Basis dieser AGB. Widersprechende Bedingungen sowie Änderungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert.
1.3 Die vorliegenden AGB können von OSKAR jederzeit abgeändert oder durch neue Bestimmungen ersetzt werden. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden in geeigneter Weise bekanntgegeben und gelten für alle ab ihrer Bekanntgabe eingegangenen Aufträge.

2. Vertragsabschluss
2.1.
OSKAR erstellt für jeden Auftrag eine Offerte. Die von OSKAR erstellten Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen, sofern nicht anders vermerkt. Angaben und Preise sind erst bei definitiver schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich.
2.2. Eine erste Richtofferte ist für den Kunden kostenlos. Wird eine detaillierte Offerte gewünscht, können bei Nichterteilung des Auftrags die damit zusammenhängenden zusätzlichen Aufwände in Rechnung gestellt werden.
2.3. Das Vertragsverhältnis kommt zustande mit Annahme der Offerte durch den Kunden. Es basiert ausschliesslich auf der von Kunden akzeptierten Offerte und den vorliegenden AGB von OSKAR. Gegenofferten und/oder Angebote des Kunden gelten nur mit schriftlicher Erklärung von OSKAR als angenommen. Schweigen von OSKAR auf ein Bestätigungsschreiben des Kunden gilt nicht als Annahme.
2.4. OSKAR kann den Auftrag zum Teil durch Dritte und Hilfspersonen ihrer Wahl (z.B. auch Labore, Druckereien, etc.) ausführen lassen. Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung ist OSKAR hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung des Auftrages frei.

3. Preise
3.1.
Es gelten die Ansätze gemäss Offerte bzw. Auftragsbestätigung von OSKAR, welche Richtwerte auf Basis der Projektbeschreibung des Kunden darstellen. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
3.2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, trägt der Kunde sämtliche mit der Leistungserbringung von OSKAR zusammenhängenden Kosten (zur Ausführung des Auftrags erforderliche Auslagen wie z.B. Kosten für gebuchte Modelle, zusätzliche Requisiten, Reisekosten, Hotel-/Übernachtungskosten etc. sowie weitere vor Ort anfallende auftragsbedingte Kosten, welche nicht im Honorar enthalten sind). Gefahrene Kilometer können nach den jeweiligen Ansätzen verrechnet werden.
3.3. Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab 5 Stunden (insbesondere bei Veranstaltungen) sowie mehrtätigen Buchungen sorgt der Kunde für angemessene Verpflegung inkl. Getränke und Unterbringung und es sind angemessene Pausen zu gewähren. Wird die Verpflegung/ Unterbringung nicht durch den Kunden gestellt, verrechnet OSKAR für die Verpflegung bei auswärtigen Arbeiten CHF 20.- pro Person für Halbtagsarbeiten (bis 4h), CHF 40.- pro Person für Tagesarbeiten (bis 8h) und CHF 170.- pro Person für eine Übernachtung.
3.4. Für Nacht- (20.00 – 06.00 Uhr), Samstags-, Sonntags- sowie Feiertagsarbeit und Expressaufträge kann ein Zuschlag von 25% verrechnet werden.
3.5. Der Aufwand im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung kann durch Kundenwünsche, Produktanpassungen, äussere Umstände etc. variieren; ein so allfällig die Offerte übersteigender Aufwand wird dem Kunden zusätzlich verrechnet.

4. Zahlungsbedingungen
4.1.
Die Zahlung des Honorars bei Aufträgen, welche gesamthaft CHF 2‘000.- überschreiten, ist vorbehältlich anderer Vereinbarung wie folgt fällig: 25 % bei Auftragserteilung; 50% vor Lieferung des Arbeitsergebnisses; 25% nach Lieferung des Arbeitsergebnisses.
4.2. Die Arbeiten werden durch OSKAR geliefert, wenn 75% des vereinbarten Honorars bezahlt sind. Bei Filmaufträgen hat der Kunde nach erstmaliger Lieferung des Storyboards das Recht, zwei Mal gestalterische Änderungswünsche zu verlangen, welche im Honorar inbegriffen sind. Nach Genehmigung des Storyboards bei Filmaufträgen sowie nach Lieferung des Arbeitsergebnisses bei anderen Aufträgen werden weitere Änderungswünsche nach Aufwand in Rechnung gestellt zu einem Ansatz von CHF 100.- pro Stunde zzgl. MwSt. und Auslagen.
4.3. Im Übrigen ist OSKAR berechtigt, periodische Akontozahlungen zu verlangen oder Zwischenabrechnungen zu erstellen.
4.4. Rechnungen von OSKAR sind innert 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.5. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug, wobei ungeachtet weiterer Ansprüche ein Verzugszins in Höhe von 5% p.a. geschuldet ist.
4.6. Bei Zahlungsverzug ist OSKAR berechtigt, ihre Leistungen gegenüber dem Kunden aus diesem oder einem anderen Vertrag bis zur Zahlung einzustellen oder von jedem Vertrag nach ihrer Wahl zurückzutreten. OSKAR ist zudem berechtigt, für noch ausstehende Leistungen aus diesem oder einem anderen Vertrag vom Kunden Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen.
4.7. Ein allfälliger Leistungsverzug von OSKAR berechtigt den Kunden nicht zur Zahlungsverweigerung, ebenso wenig befreien Forderungen aus Gewährleistung von der Zahlungspflicht. Der Kunde kann mit Forderungen gegen die Kollektiv Oskar GmbH nur dann verrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig sind.

5. Annullation von Aufträgen
5.1.
Durch die Zusage eines vorgeschlagenen Termins gilt ein Auftrag als gebucht.
5.2. Annulliert der Kunde einen vereinbarten Auftrag, werden unabhängig vom Annullationsgrund für die Aufwendungen von OSKAR und zur Abgeltung der infolge Auftragsvorbereitung angefallenen Kosten folgende Pauschalentschädigungen verrechnet: - 50% des vereinbarten Honorars zzgl. nicht rückerstattbarer auftrags-bedingter Kosten, sofern die Annullation weniger als 7 Kalendertage vor Leistungserbringung erfolgt; - 80% des vereinbarten Honorars zzgl. nicht rückerstattbarer auftrags-bedingter Kosten, sofern die Annullation weniger als 3 Kalendertage vor Leistungserbringung erfolgt; - 100% des vereinbarten Honorars zzgl. nicht rückerstattbarer auf-tragsbedingter Kosten, sofern die Annullation weniger als einen Kalendertag vor Leistungserbringung erfolgt.
5.3. Ist der nachgewiesene Schaden von OSKAR grösser als der Betrag der Pauschalentschädigungen, ist OSKAR berechtigt, auch im überschiessenden Betrag Schadloshaltung zu verlangen.
5.4. Annullationen haben schriftlich oder mittels elektronischer Kommunikation zu erfolgen. Die Annullationskosten werden via Rechnung geltend gemacht.

6. Verschieben von Aufträgen
6.1.
Eine Verschiebung des Termins (neues Datum) ist einmalig bis 72 Stunden vor Terminbeginn möglich. Es wird eine Verschiebungspauschale von CHF 200.- verrechnet. Ebenfalls hat der Kunde für alle Kosten aufzukommen, die in Hinblick auf den Auftrag bereits getätigt wurden und nicht rückerstattbar sind. Bei Verschiebungen des Termins weniger als 72 Stunden vor Terminbeginn richten sich die Folgen unabhängig vom Verschiebungsgrund analog Ziff 5 vorstehend. Die Verschiebung eines Auftrags kann telefonisch erfolgen und ist vom Kunden hernach umgehend schriftlich oder mittels elektronischer Kommunikation zu bestätigen.


7. Verhinderung von OSKAR
7.1.
Ist es OSKAR aufgrund höherer Gewalt oder anderer schwerwiegende Gründe (z.B. Unfall, Krankheit oder Todesfall in der Familie) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, so verzichtet OSKAR auf die Geltendmachung der vereinbarten Kosten. Darüber hinaus kann OSKAR nicht rechtlich belangt werden; jede Haftung von OSKAR für Mehrkosten oder Schadenersatz ist wegbedungen.
7.2. Auf Wunsch des Kunden kann ein Ersatztermin zur Erbringung der Leistung vereinbart werden. Ist dies nicht möglich (z.B. bei Veranstaltungen), bemüht sich OSKAR auf Wunsch des Kunden, intern oder extern einen Ersatzfoto- bzw. -Videografen zu engagieren (ohne Gewähr). Der externe Ersatzfoto- bzw. Videograf arbeitet auf eigene Rechnung zu seinen eigenen Konditionen.

8. TFP-Shooting
8.1.
Bei TFP-Shootings (Time for Pictures), bei welchen das Foto-Model als Entlöhnung die Bilder zu Verfügung gestellt erhält, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Fotoshootings. OSKAR kann ein TFP Shooting aus zeitlichen oder wichtigen geschäftlichen bzw. auftragsbedingten Gründen absagen oder verschieben und dafür nicht rechtlich belangt werden.

9. Mitwirkungspflicht des Kunden
9.1
Der Kunde verpflichtet sich, OSKAR bei der Leistungserbringung nach besten Kräften zu unterstützen und rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen und Informationen beizubringen, die für die effiziente Leistungserbringung durch OSKAR erforderlich sind.
9.2 Führt eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden zu einem Mehraufwand bei OSKAR, ist diese berechtigt, dem Kunden auf Grundlage der jeweils aktuellen Ansätze zusätzlich Rechnung zu stellen. Darüber hinaus gehende Ansprüche von OSKAR wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.

10. Urheber- und andere Schutzrechte
10.1.
Alle bei der Erfüllung des vereinbarten Auftrags entstandenen Urhe-ber- und allfällige anderen Schutzrechte gehören ausschliesslich OSKAR. Der Kunde kauft mit dem Arbeitsergebnis nicht das Urheberrecht, sondern erhält einzig das Nutzungsrecht. Der Kunde hat das unübertragbare Recht, die bei vollständiger Erfüllung des vereinbarten Auftrags entstandenen Arbeitsergebnisse zu nutzen, sowie für geschäftsinterne Zwecke der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weiterzugeben. Im privaten Bereich dürfen die Arbeiten mit Erwähnung der Urheberschaft von OSKAR („Kollektiv Oskar“ oder www.kollektivoskar.ch) veröffentlicht werden. Bei gewerblichen Auftraggebern richtet sich der Umfang des Nutzungsrechts nach dem konkret vereinbarten Verwendungszweck. Eine Weiterveräusserung des Arbeitsergebnisses ist nicht gestattet.
10.2. Jede Veränderung des Arbeitsergebnisses durch den Kunden bedarf der Zustimmung von OSKAR, andernfalls eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
10.3. Die vereinbarungswidrige Verwendung der Arbeiten verpflichtet den Kunden, OSKAR eine pauschale Entschädigung in der Höhe von 150% des vereinbarten Honorars zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens sowie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bleiben vorbehalten.
10.4. Sollte der Kunde OSKAR besondere Weisungen oder Aufnahmebewilligungen erteilen, ist es Sache des Kunden dafür zu sorgen, dass die Weisungen und Bewilligungen rechtmässig sind und insbesondere keine Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige Schutzrechte verletzt werden. Sollten dennoch Forderungen von Drittpersonen wegen Verletzung von Urheber- oder sonstigen Schutzrechten gegenüber OSKAR geltend gemacht werden, hält der Kunde OSKAR für den entstandenen Schaden und für die Kosten im Zusammenhang mit Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung eines Streits vollumfänglich schadlos.

11. Verwendung der Arbeiten durch OSKAR
11.1.
Vorbehältlich anderweitiger Vereinbarung vor Auftragserteilung, behält OSKAR das Recht, die Auftragsergebnisse für eigene Zwecke zu verwenden und zu veröffentlichen (z.B. in Portfolios, für Ausstellungen, Social Media oder die eigene Website). OSKAR hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene Arbeit hinzuweisen. Wenn der Kunde OSKAR angegeben oder bewilligt hat, im Rahmen der Ausführung der Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren oder zu filmen, so sorgt der Kunde dafür, dass diese Personen ihre Zustimmung hierzu sowie zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes sowie dieser AGB gegeben haben. Die Schadloshaltung gemäss Ziff. 10.4 gilt sinngemäss.
11.2. OSKAR darf uneingeschränkt den Arbeitsprozess eines Auftrags dokumentieren und veröffentlichen. OSKAR achtet darauf, dass keine dem Kunden schadenden Inhalte veröffentlicht werden und die veröffentlichten Inhalte die Personen, Orte und Dienstleistungen nicht negativ darstellen

12. Termine
12.1. Mit OSKAR vereinbarte Termine für die Auftragserbringung sind vorbehältlich anderer Abrede für OSKAR Terminziele. Der Kunde hat OSKAR bei Nichteinhaltung eine angemessene zusätzliche Frist zur Leistung anzusetzen. Erst mit dem unbenützten Ablauf dieser Frist gelangt OSKAR in Verzug. Die Haftung für Verzugsschäden richtet sich nach Ziff.
14 nachstehend.
12.2. Erfüllt der Kunde vertragliche Verpflichtungen, insbesondere Mitwirkungs- oder Nebenpflichten wie Zahlungsverpflichtungen, Leistung notwendiger Vorbereitungsarbeiten, Zugangsmöglichkeiten etc. nicht oder nicht rechtzeitig, werden Termine angemessen verlängert. Allfällige Rechte von OSKAR aus dem Verzug des Kunden bleiben davon unberührt.
12.3. In Fällen höherer Gewalt, die OSKAR die Leistungserbringung erschweren oder verunmöglichen, ist OSKAR berechtigt, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch Ausfälle von benötigten Mitarbeitern, Material oder weitere, von keiner Partei zu vertretende Umstände sowie der Eintritt solcher Ereignisse in fremden Betrieben. Ein Ereignis höherer Gewalt ist dem Kunden unverzüglich anzuzeigen. Schadenersatzansprüche des Kunden können nicht geltend gemacht werden.

13. Gewährleistung
13.1.
OSKAR verpflichtet sich zu einer getreuen Ausführung ihrer Leistungen im Rahmen der üblichen Sorgfalt.
13.2. Vertragsgemässheit bzw. Mangelhaftigkeit der Leistung von OSKAR bemessen sich nach den ausdrücklichen schriftlichen vertraglichen Vereinbarungen. Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, wird der Kunde die Leistungen von OSKAR unverzüglich untersuchen und etwaige Beanstandungen innert 48 Stunden detailliert schriftlich anzeigen. Unterlassene Anzeige gilt als vorbehaltlose Genehmigung und das Arbeitsergebnis als ordnungs- bzw. vertragsgemäss erbracht.
13.3. Der Kunde anerkennt, dass Grafik, Bilder und Bildarbeiten sowie Nachbearbeitungen und Filme stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von OSKAR unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von OSKAR ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Gestalterische Änderungswünsche im Sinne von Ziff. 4.2 der AGB sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang der Arbeiten mitzuteilen.
13.4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind von OSKAR nicht zu vertretende Mängel und Störungen durch höhere Gewalt, externe Einflüsse sowie mangelhafte Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden.
13.5. Beim Vorliegen eines Mangels hat OSKAR das Recht, innert angemessener Frist durch Nachbesserung nachzuerfüllen. Die Geltendmachung von Schaden- oder Aufwendungsersatz richtet sich ausschliesslich nach Ziff. 14 nachstehend.
13.6. Etwaige Massnahmen von OSKAR zum Zwecke der Schadensminderung gelten nicht als Anerkennung eines Mangels, Verhandlungen über eine Beanstandung nicht als Verzicht auf Einreden irgendwelcher Art.

14. Haftungsbeschränkung
14.1
OSKAR haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die von ihr oder ihren Hilfspersonen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Jede Haftung für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn und Vermögensschäden anderer Art ist ausgeschlossen.
14.2 Die Haftung von OSKAR ist in jedem Fall auf den Deckungsbe-reich ihrer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.

15. Schlussbestimmungen
15.1.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
15.2. Diese AGB sowie die zwischen dem Kunden und OSKAR bestehenden Einzelverträge unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.
15.3. Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie den jeweiligen Einzelverträgen ist der Sitz von OSKAR, derzeit St. Gallen. OSKAR ist berechtigt, den Kunden auch an seinem ordentlichen Gerichtsstand anzugehen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 02.01.2024; sie ersetzen alle früheren AGB.